Die am
längsten bestehende, bundesweit agierende Großelterngruppe, der auch ich als
Mitglied angehöre, ist die
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Bundesinitiative Großeltern von Trennung und Scheidung betroffener Kinder
Unter der Leitung von Rita Boegershausen ist sie
eine der kompetentesten Selbsthilfegruppen Deutschlands in diesem Bereich und
engagiert in Sachen Kinderrechte unterwegs. Das Hilfsangebot reicht vom
zwischenmenschlichen Trost bis hin zur nützlichen Information in schwierigen
Fragen. Wie brennend die Not ist, lässt sich auch daran ablesen, dass die
Gruppe wächst, obwohl es keinerlei offizielle Unterstützung oder Finanzierungshilfen
gibt.
Als
Großeltern und Eltern, die sich keines Vergehens gegen ihre geliebten Kinder
und Enkelkinder schuldig gemacht haben, aber dennoch wie Schwerverbrecher aus
deren Leben fern gehalten werden, klagen wir den Gesetzgeber an.
Es ist für
uns unverständlich und nicht zu akzeptieren, dass das Recht des Kindes auf
Umgang mit geliebten Bezugspersonen allein in der Hand des Elternteils liegt,
bei dem die Kinder aufwachsen. Dieses Umgangsrecht ist ein natürliches Recht
aller Kinder. Es darf nicht eingeschränkt werden, um den Willen eines
Elternteils zu erfüllen. Vielmehr muss jedem Kind garantiert werden, dass es
seine beiden Eltern und andere geliebte Bezugspersonen auch dann jederzeit
sehen kann, wenn die Eltern sich nicht oder nicht mehr als Liebespaar
verstehen.
Dass dies
Kindern und Jugendlichen hilft, eine Trennung der Eltern und den Verlust ihrer
heilen Familie ohne bleibende seelische Schäden zu überstehen, wurde von
zahlreichen Experten weltweit erforscht und beschrieben.
Deshalb
fordern wir als Großeltern: Gebt Deutschlands Kindern eigene Kinderrechte!
Es ist ein
folgenschwerer Trugschluss, wenn wir annehmen, dass Kinderrechte ausreichend
im Elternrecht geschützt werden. Spätestens dann, wenn Eltern nicht mehr
gemeinsam Eltern sein wollen, werden Kinderrechte im Elternrechtsstreit noch
immer erschreckend oft verdrängt und das vom Gesetzgeber nirgendwo exakt
definierte Kindeswohl nach dem Wohl dessen ausgelegt, dem das Gericht die
Kinder zuspricht
Der Begriff
»Kindeswohl« darf nicht länger eine Worthülse bleiben, die jeder Richter, jeder
Rechtsanwalt, jeder Jugendamtsmitarbeiter und jeder Gutachter bis hin zum
Verfahrenspfleger und Umgangshelfer nach eigener Fasson auslegt und mit einem
mehr oder minder persönlichen, subjektiven Inhalt füllt
Dass dieser
Begriff nie hundertprozentig definiert werden kann, mag ja zutreffen. Es würde
aber schon helfen, wenn eine Auflistung der minimalen Anforderungen erstellt
und im Gesetz verankert würde. Zum Beispiel die Anforderung, dass das Recht des
Kindes auf Umgang mit beiden Eltern durch beide Eltern erfüllt werden muss und
der Elternteil, der diesen Umgang boykottiert, das Sorgerecht verliert.
Da
Umgangsboykott, Kindesentziehung und Kindesentführung Straftaten sind, hat der
Gesetzgeber bereits Sanktionsmaßnahmen im Gesetz verankert. Sie reichen vom
Zwangsgeld bis zur Haft, gelangen jedoch gegenüber den den Umgang verweigernden
Elternteilen - meist sind es die Mütter - fast nie zur Anwendung, weil viele
verantwortliche Familienrichter ihre richterliche Unabhängigkeit dazu nutzen,
das entsprechende Strafmittel nicht anzuwenden. Und zwar selbst in den Fällen nicht,
in denen der Familienrichter zuvor verbindliche Umgangstermine festgelegt
hatte. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ausführt, das Kind wolle
den verlassenen Elternteil nicht sehen, hat der umgangsberechtigte Elternteil
das Nachsehen. In aller Regel heißt es dann vom Gericht, es sei dem
erziehungsberechtigten Elternteil nicht zuzumuten, das sich verweigernde Kind
zu einem Umgangskontakt zu zwingen. Eine solche Maßnahme sei als erzieherische
Gewalt gesetzlich untersagt. Der umgangsberechtigte Elternteil solle sich
gedulden, bis das Kind freiwillig zu einem Umgangskontakt bereit sei.
Kein Wunder
also, dass immer mehr Mütter und Väter das Recht ihrer Kinder auf beide Eltern
missachten und den Appell des Gesetzgebers, Kindeswohl und Kinderrechte zu
schützen, überhören.
Wir als
Großeltern fühlen uns in der Pflicht, dazu beizutragen, dass das Recht unserer
Enkelkinder und aller Kinder künftig und dauerhaft respektiert und geschützt
wird.
Deshalb
stehen wir gemeinsam auf und fordern:
Jede Stimme
zählt. Kommen Sie zu uns, machen Sie mit. Heute geht es vielleicht nicht um
Ihre eigenen Kinder und Enkelkinder. Aber möglicherweise schon morgen.