Arbeit und Anliegen der Initiativen (aus Karin Jäckel „Das Urteil des Salomon“, Bastei/Lübbe, Aug. 2005)

 

Die am längsten bestehende, bundesweit agierende Großelterngruppe, der auch ich als Mitglied angehöre, ist die

 

·        Bundesinitiative Großeltern von Trennung und Scheidung betroffener Kinder

 

Unter der Leitung von Rita Boegershausen ist sie eine der kompetentesten Selbsthilfegruppen Deutschlands in diesem Bereich und engagiert in Sa­chen Kinderrechte unterwegs. Das Hilfsangebot reicht vom zwischen­menschlichen Trost bis hin zur nützlichen Information in schwierigen Fra­gen. Wie brennend die Not ist, lässt sich auch daran ablesen, dass die Gruppe wächst, obwohl es keinerlei offizielle Unterstützung oder Finanzierungs­hilfen gibt.

 

Als Großeltern und Eltern, die sich keines Vergehens gegen ihre ge­liebten Kinder und Enkelkinder schuldig gemacht haben, aber dennoch wie Schwerverbrecher aus deren Leben fern gehalten werden, klagen wir den Gesetzgeber an.

 

Es ist für uns unverständlich und nicht zu akzeptieren, dass das Recht des Kindes auf Umgang mit geliebten Bezugspersonen allein in der Hand des Elternteils liegt, bei dem die Kinder aufwachsen. Dieses Umgangsrecht ist ein natürliches Recht aller Kinder. Es darf nicht eingeschränkt werden, um den Willen eines Elternteils zu erfüllen. Vielmehr muss jedem Kind garantiert werden, dass es seine beiden Eltern und andere geliebte Bezugs­personen auch dann jederzeit sehen kann, wenn die Eltern sich nicht oder nicht mehr als Liebespaar verstehen.

 

Dass dies Kindern und Jugendlichen hilft, eine Trennung der Eltern und den Verlust ihrer heilen Familie ohne bleibende seelische Schäden zu über­stehen, wurde von zahlreichen Experten weltweit erforscht und beschrieben.

 

Deshalb fordern wir als Großeltern: Gebt Deutschlands Kindern eigene Kinderrechte!

 

Es ist ein folgenschwerer Trugschluss, wenn wir annehmen, dass Kin­derrechte ausreichend im Elternrecht geschützt werden. Spätestens dann, wenn Eltern nicht mehr gemeinsam Eltern sein wollen, werden Kinder­rechte im Elternrechtsstreit noch immer erschreckend oft verdrängt und das vom Gesetzgeber nirgendwo exakt definierte Kindeswohl nach dem Wohl dessen ausgelegt, dem das Gericht die Kinder zuspricht

 

Der Begriff »Kindeswohl« darf nicht länger eine Worthülse bleiben, die jeder Richter, jeder Rechtsanwalt, jeder Jugendamtsmitarbeiter und jeder Gutachter bis hin zum Verfahrenspfleger und Umgangshelfer nach eigener Fasson auslegt und mit einem mehr oder minder persönlichen, subjektiven Inhalt füllt

 

Dass dieser Begriff nie hundertprozentig definiert werden kann, mag ja zutreffen. Es würde aber schon helfen, wenn eine Auflistung der minima­len Anforderungen erstellt und im Gesetz verankert würde. Zum Beispiel die Anforderung, dass das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern durch beide Eltern erfüllt werden muss und der Elternteil, der diesen Um­gang boykottiert, das Sorgerecht verliert.

 

Da Umgangsboykott, Kindesentziehung und Kindesentführung Straftaten sind, hat der Gesetzgeber bereits Sanktionsmaßnahmen im Gesetz verankert. Sie reichen vom Zwangsgeld bis zur Haft, gelangen jedoch gegenüber den den Umgang verweigernden Elternteilen - meist sind es die Mütter­ - fast nie zur Anwendung, weil viele verantwortliche Familienrichter ihre rich­terliche Unabhängigkeit dazu nutzen, das entsprechende Strafmittel nicht anzuwenden. Und zwar selbst in den Fällen nicht, in denen der Familien­richter zuvor verbindliche Umgangstermine festgelegt hatte. Wenn der El­ternteil, bei dem das Kind lebt, ausführt, das Kind wolle den verlassenen Elternteil nicht sehen, hat der umgangsberechtigte Elternteil das Nachsehen. In aller Regel heißt es dann vom Gericht, es sei dem erziehungsberechtig­ten Elternteil nicht zuzumuten, das sich verweigernde Kind zu einem Um­gangskontakt zu zwingen. Eine solche Maßnahme sei als erzieherische Ge­walt gesetzlich untersagt. Der umgangsberechtigte Elternteil solle sich gedulden, bis das Kind freiwillig zu einem Umgangskontakt bereit sei.

 

Kein Wunder also, dass immer mehr Mütter und Väter das Recht ihrer Kinder auf beide Eltern missachten und den Appell des Gesetzgebers, Kin­deswohl und Kinderrechte zu schützen, überhören.

 

Wir als Großeltern fühlen uns in der Pflicht, dazu beizutragen, dass das Recht unserer Enkelkinder und aller Kinder künftig und dauerhaft respek­tiert und geschützt wird.

 

Deshalb stehen wir gemeinsam auf und fordern:

 

 

Jede Stimme zählt. Kommen Sie zu uns, machen Sie mit. Heute geht es vielleicht nicht um Ihre eigenen Kinder und Enkelkinder. Aber möglicher­weise schon morgen.