Großeltern
unerwünscht
Oma und Opa sind da - für viele Kinder ist das ein Festtag. Großeltern bringen oft besonders Geduld, Verständnis und Zeit mit. Doch nicht in allen Familien sind Großeltern erwünscht. Nach Trennung von Mama und Papa etwa müssen sie häufig kämpfen, um ihre Enkel sehen zu können.
Nur mit einem Kraftakt sei der Kontakt zu den Enkeln möglich: "Einem
Wiedersehen gehen eine Menge Telefonate und Terminverschiebung mit unserer
Schwiegertochter voraus" bedauert Hildegard Meyer (Name von der Redaktion
geändert) die eingeschränkten Möglichkeiten, am Leben ihrer Enkelkinder
teilzunehmen. Nach der Scheidung des Sohnes müssten sie und ihr Mann, so
erzählt sie, darum kämpfen, den Kontakt zu den Zwölf- und Zehnjährigen
wenigstens geringfügig aufrechtzuerhalten. Andere Großeltern sehen die in der
Nachbarschaft wohnenden Enkel nur aus der Entfernung, nehmen an wichtigen
Ereignissen für das Kind - Einschulung
oder Erstkommunion - abseits teil.
Noch schlimmer sieht es bei Gudrun Friedel (Name geändert). Sie und ihr
Mann haben die drei, sieben und zehn Jahre alten Enkelkinder seit August nicht
mehr gesehen. Ihre Tochter musste nach monatelangem seelischem Martyrium durch
den geschiedenen Ehemann die Kinder dem Vater überlassen, seither ist jeglicher
Umgang zu den Großeltern unterbunden. Resignieren wollen die Großeltern aber
nicht. "Es muss was getan werden. Den Kindern wird nicht geglaubt. Sie
haben keine Lobby und sind die Leidtragenden". Auch deshalb haben sie sich
an die "Bundesinitiative Großeltern" (BIGE) gewandt.
"Allen Kindern beide Großeltern"
Denn diese Initiative verfolgt unter anderem das Ziel, "den Machtmissbrauch
gegenüber dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seiner Familie Einhalt zu
bieten". "Allen Kindern beide Eltern und Großeltern" lautet
eine der Forderungen der BIGE. "Die gegenwärtige Situation ist
unerträglich. Weder die Gefühle der Kinder werden berücksichtigt, noch werden
ihre Rechte gewahrt", empört sich Gerlinde Christ. Die Düsseldorferin
gehört zu den Gründerinnen der BIGE und setzt sich seit 2002 für das Recht der
Großeltern ein, einen regelmäßigen Kontakt zu den Enkelkindern pflegen zu
können. Unter anderem fordert die Selbsthilfegruppe in Sachen Kinderrecht, die Formulierung "Kindeswohl" stärker zu beachten:
Recht auf Umgang mit Enkeln
"Dieser Begriff kann nicht hundertprozentig definiert werden. Aber es
müsste zumindest eine Auflistung der minimalen Anforderungen erstellt und im
Gesetz verankert werden".
Die Betroffenen kritisieren, dass das Recht des Kindes auf Umgang mit
vertrauten Bezugspersonen allein in der Hand des Elternteils liegt, bei dem die
Kinder aufwachsen. "Es wird alles auf dem Buckel der Kinder
ausgetragen", so Gudrun Friedel. Fachleute sagen deutlich "Kinder
brauchen Großeltern". Diese spielen eine große Rolle und oft ist ihr
Einfluss so prägend, dass sich auch Erwachsene noch gern an die mit Oma oder
Opa verbrachte Zeit erinnern. Denn dabei wird etwas vermittelt, was Mutter und Vater oft nicht ersetzen können: Mehr Zeit und Muße, Verständnis und Geduld.
Seitens der Rechtsprechung ist seit 1998 klar verankert, dass Großeltern das Recht auf Umgang mit den Enkelkindern zusteht. Allerdings
enthält dieses Gesetz eine Klausel.
Sie besagt, dass der Umgang "dem Wohl des Kindes dienen muss".
Und so bleibt es Sache von Oma und Opa, dies zu beweisen. Das ist nicht leicht.
Ebenso undurchsichtig sind die Umstände, die zu einer Entfremdung führen.
Meistens sind Großeltern betroffen, deren ehemaligen Schwiegerkinder nach der
Trennung das Sorgerecht zugesprochen wurde. "Häufig untergraben die neuen
Partner des jeweiligen Elternteils den Umgang mit den Personen, die an die
vorhergehende Beziehung des Partners erinnern", weiß Christ.
Angesichts von jährlich rund 160000 betroffenen Kindern aus geschiedenen
Ehen in Deutschland setzen sich die BIGE-Mitglieder für Verbesserungen ein.
Die Initiative, die sich als Anlaufstelle und Kummerkasten für betroffene
Großeltern sieht, macht sich deshalb für eine bundesweite Umsetzung des
so genannten "Cochemer Modells" stark.
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In der rheinland-pfälzischen Stadt ist es üblich, bei Scheidungsverhandlungen
des Familiengerichts Anwälte, Richter, Jugendamtsvertreter und Berater mit der
betroffenen Familie an einen Tisch zu bringen.
So
gelingt es, unbürokratisch eine Lösung zu finden. Und wenn ein gemeinsames
Sorgerecht ausgesprochen wird, soll es weder Gewinner noch Verlierer geben.
Somit hätten die Großeltern gute Chancen, am Leben der Enkelkinder teilzuhaben.
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Info Die Kontaktaufnahme zur "Bundesinitiative
Großeltern" ist über Gerlinde Christ, 0211 /70 58 39, oder unter
www.grosseltern-initiative.de möglich.