Sehr geehrter Dr. Wolfgang Walter,
mit großem Interesse habe ich ihren Brief zum Thema Großeltern-Umgangsrecht nach Trennung und Scheidung gelesen. Ich stimme Ihnen zu, dass der Umgang mit allen Großeltern auch nach Trennung und Scheidung Bestandteil einer verantwortlichen Elternschaft sein muss und von Ausnahmen abgesehen im Kindeswohl liegt. Die Kooperation der Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung im Sinne der sie verbindenden Kinder erscheint als wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Elternschaft.
Nach der durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 1. 7. 1998 neu geschaffenen Bestimmung des § 1685 I BGB haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Diese Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit der Regelung in § 1626 III 2 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel nicht nur der Umgang mit beiden Elternteilen, sondern auch der Umgang mit anderen Personen gehört, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist . Ziel der Neuregelung war die Sicherung des Umgangs zwischen Kind und bestimmten Dritten, um dem Bedürfnis des Kindes nach diesem Umgang genügen zu können; die über die Kleinfamilie hinausgehenden Sozialbeziehungen des Kindes sollten gestärkt werden. Damit haben viel erreicht, und dennoch verweisen Sie zu Recht darauf, dass die Wirklichkeit dem nicht immer entspricht.
Die immer wieder anzutreffende Unwilligkeit des sorgeberechtigten Elternteils zum Kontakt ist sicherlich nicht im Sinne des Kindeswohls. Nach Paragraph 1685 Abs. I BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen - so ein Urteil aus Hamm - sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. So stehen Großeltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da. Insgesamt muss das Bewusstsein der Eltern geschärft werden, was verantwortungsvolle Elternschaft umfasst, die diesen Bereich des sozialen Lebens ihrer Kinder einbezieht.
Ich freue mich, in der Bundesinitiative der Großeltern von Trennung und Scheidung betroffener Kinder einen Mitstreiter für die Belange der Kinder zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg für die weitere Arbeit.
Für weitere Informationen zu ihrer Initiative wäre ich sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Juliana Schiwarov
Referentin für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Deutscher Bundestag
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