Die / the / le Strasbourg - Initiative

 "Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter"

 "Children have the Right to Their Mother and Father"

 "Les Enfants ont droit à leurs Mère et Père"

 

International Demonstration on Human Rights Day, Dec 10. 2002,Strasbourg

Press-Information

      

 

 

Die Rede Renè Keller VEV Schweiz (deutsch/francais/english) 

Redebeiträge

 

Positionspapier / Brief an den Bundeskanzler

Positionspaper / Letter to chancellor

Communiqué de presse

 

Die Strasbourg - Initiative wird unterstützt von: 

BUNDESINITIATIVE GROSSELTERNVäteraufbruchs für Kinder e.V. ,   p a P P a.com           weiter hier

 

Die Initiative hat ihre Positionen in den Demonstration vom 25. Juni  2002 und 09. August 2002 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR), Strasbourg, dargestellt.

Die Positionen der Initiative und deren Hintergründe werden auf dieser Website erläutert. Falls Sie selbst ebenfalls betroffen sind, können Sie einen vorgefertigten Hilfeaufruf an den Bundeskanzler einreichen.

 

Grundlegende Menschenrechte

Art.9, Abs. 3 und Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention gibt vor:

"Es ist zu gewährleisten, dass Kinder ihr Menschenrecht auf Kontakt und gelebte Beziehung zu beiden Eltern erhalten"

Art.9, Clause 3 and Art. 18 UN Children´s Rights Convention prescribes:

"It is to be ensured, that children´s human rights to maintain contact and experienced relations with both parents are protected and guaranteed"

Artikel 1 Grundgesetz Deutschland: "Die Würde des Menschen in unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"

 

Kinder und ihre Eltern

Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern.

Das Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur die positive Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des Kindes.

In diesem Sinne sind die Vorzüge der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade darin zu sehen, daß die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern besser aufrechterhalten und gepflegt werden und das Verantwortungsgefühl und damit die Verantwortungsbereitschaft beider Eltern gegenüber dem Kinde erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch sich die Chancen vergrößern, daß das Kind trotz Trennung zwei in jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält. (Johannsen/Heinrich/Jaeger, 3. Aufl. RdNr. 34, zu § 1671 BGB)"

 

Realität in Deutschland

In unserem Rechtsstaat kann es Menschen - weit überwiegend Vätern - widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß.«

RiOLG Harald Schütz, Familienrichter
veröffentlicht im Anwaltsblatt 8-9197, S. 468–469

 

Fokus der Initiative

Menschenrechtsverletzungen geschehen nicht nur in fernen Ländern, sondern in gleich schlimmer Form in Deutschland im Bereich Familienpolitik und angewandtem Familienrecht.

Dieser Missstand wird durch die "Initiative Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter" mit ihren Aktionen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (European Court for Human Rights, ECHR), Strasbourg, aufgegriffen, dessen rechtliche und ethische Normen in Deutschland unverzüglich Anwendung finden sollen.

Wir hoffen auf eine Welle der Solidarität mit den Opfern. Wir sind gleichermaßen betroffen über die derzeitige Situation in Deutschland, aber auch beeindruckt von der Solidarität vieler Mütter, Väter und Grosseltern,  die Umgangstorpedierung als eine Menschenrechtsverletzung ansehen und persönlich verabscheuen. 

 

Widmung

Für unsere Kinder und Enkelkinder, die durch Umgangsvereitelung betroffen sind. Ihnen wird ein wesentlicher Teil ihrer Kindheit geraubt.

Für die vielen betroffenen Familienangehörigen, die sich engagiert für die Behebung dieser Missstände einsetzen.

Für die vielen Menschen in unserer Gesellschaft, die die derzeitige Unrechtssituation nicht verstehen und aus Liebe zu ihren Kindern und Enkelkindern Umgangsvereitelung niemals betreiben würden.

Für die wenigen engagierten Mitarbeiter der mit Umgangsvereitelung befassten Institutionen und Professionen (Richter, Jugendamtsmitarbeiter, etc.), die sich für die Menschenwürde einsetzen.

Für die politisch Verantwortlichen, die unverzüglich erkennen müssen, dass ein Umdenken in Deutschland notwendig ist.

Für die wenigen betroffenen Mütter, die ihre Kinder nicht sehen können und staatlicher Willkür ausgesetzt sind.

Für die vielen betroffenen Väter, die der Staatswillkür ohnmächtig ausgeliefert sind und ihre Kinder verloren haben oder nur stundenweise sehen können.

 

28.11.2002