Mutter eines Sohnes - Schweigen ist Gewalt

 

 

Vor 9 Jahren klingelte das Telefon, aufgeregt sagte mein Sohn: "Sie ist mit dem Kind weg". Ich war fassungslos, hatte ich doch tags zuvor noch mit meinem geliebten Enkelkind gesprochen. Ich beschwichtigte meinen Sohn, da ich den Ernst der Lage zu diesem Zeitpunkt nicht erkannte.

 

Es kam anders. Nach ein paar Stunden erreichte ihn eine Nachricht von seiner Frau: "Ich fliege heim". Im nachhinein stellte es sich heraus, dass dies schon lange geplant war. Innerhalb kürzester Zeit folgte ein Schreiben des Anwaltes mit einer hohen Unterhaltsforderung. Zeitgleich war von diesem der Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt worden, das ihr auch sofort vom Gericht zugesprochen wurde. Grund: große Entfernung der beiden Wohnorte.

 

So wurde ohne Anhörung seitens des Gerichtes meinem Sohn seine Rechte als Vater genommen. Mein Sohn kämpfte um das gemeinsame Sorgerecht bis zum OLG mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Grund: Fehlende Kommunikation der Elternteile.

 

Obwohl mein Enkelkind nach der Trennung ganz in der Nähe wohnte, konnte ich nicht mit ihm sprechen. Seine Mutter verhinderte dies. Mein Enkelkind winkte mir nur immer heimlich zu. Die Mutter erklärte mir, dass mein Enkelkind nicht mehr zu meiner Familie gehöre. Weiterhin sagte sie, dass sie dafür sorgt, dass jeglicher Kontakt unterbunden wird. jegliche Versuche Gespräche zu führen schlugen fehl.

 

Ich wandte mich an das Jugendamt. Die Antwort war, wenn die Mutter nicht will, kann man nichts machen, Großeltern haben keine Rechte. Bei einer passenden Gelegenheit sprach ich mein Enkelkind an, worauf ich sofort ein Schreiben des Anwaltes bekam, ich dürfte mein Enkelkind nicht belästigen und er drohte mit einer Strafanzeige.

 

Darauf wandte ich mich an das Familiengericht. Das sprach mir in Stunden gerechnet noch nicht einmal einen Tag im Jahr zu! Dieser Beschluss  wurde nur anfangs eingehalten. Danach gab es keine eigenen Besuchskontakte mehr. Nur durch meinen Sohn konnte ich noch mein Enkelkind sehen. Ich wollte meinem Sohn seine knappe Zeit des Umganges nicht stehlen und hielt mich aus diesem Grunde zurück. Das Verhalten meines Enkelkindes schwankte mir gegenüber zwischen viel Fröhlichkeit und  auch Traurigkeit. So sagte er: " Mama hat gesagt, ich darf dir kein Küsschen geben". Das ist eins von den vielen Verboten, die jedes Mal auf den Weg mitgegeben wurden. Auch hat mein Enkelkind alles "vergessen", was er z. B. in seiner Freizeit macht. Meine Post kommt nicht an, Geschenke bleiben zurück. Auf der Straße geht mein Enkelkind an mir vorbei, ohne zu grüßen, oder versteckt sich.

 

 Zu seinem Geburtstag konnte bisher niemand gratulieren, weder mein Sohn noch ein anderer aus unserer Familie. Mein Sohn/sein Vater kämpft für sein Kind, mit dem Ergebnis der Demütigung und Entmündigung.  Es ist für mich unbegreiflich, wie mit meinem Sohn als Vater umgegangen wird und damit auch mit meinem Enkelkind und mir. Ich hätte vorher niemals geglaubt, dass dieses herzlose Schweigen über Jahre anhält.

 

Die Kinder werden nicht gefragt. Es geht nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Befindlichkeiten der Mutter. Die Eltern sollten aber Achtung und Respekt vor ihren Kindern haben, diese sind doch das Wichtigste. Sie sind verantwortlich für das seelische  Wohlbefinden ihrer Kinder und diese Verantwortung kann ihnen kein Gericht, keine Behörde nehmen. Im Interesse und zum Wohl der Kinder müssen mit allen Beteiligten vernünftige Lösungen erarbeitet werden.

 

Dann geht es den Kindern besser, es gibt keine entsorgten Elternteile und Großeltern.

 

Mein Fall ist kein Einzelfall, es gibt unzählige davon.

 

 

November 2007

Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt

 

 

 

 

Wie meinen Enkeln das Lachen genommen wurde - Die Instanz und die tanzenden Marionetten

 

 

Mehrmals hatte ich schon versucht diesen Brief zu schreiben, jedes Mal erfolglos, da ich mir wohl zu viel Gedanken machte und alles hineinpacken wollte, was dazu geführt hat. Ich frage mich als Bürger dieses Staates, zählt bei uns noch das Grundgesetz? Anscheinend nicht.

 

Wie meinem Sohn durch ein Gesetz verboten wird, sich an der Erziehung seiner Kinder zu beteiligen, wurde mir erst bewusst, als ich davon betroffen war und wohin es führt, wenn, in diesem Fall, der Macht des alleinigen Sorgerechts der Mutter keine Grenzen gesetzt werden.

 

Ganz kurz zur Info: Mein Sohn ist Vater von nichtehelichen Kindern und hat kein Sorgerecht aus gesetzlichen Gründen. Die Möglichkeit zum gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Kinder gibt es erst seit dem 1.7.1998, aber nur mit der Zustimmung der Mutter.

 

Anfangs war mein Sohn der Meinung, dass seine Liebe allein die seltsamen Verhaltensweisen der Mutter ändern würde und er wurde zur Marionette, während und auch nach der Beziehung, um seine Expartnerin bloß nicht zu verärgern. Solange, bis er die Auswirkungen auf seine Kinder bemerkte.

 

Es kam zu mehreren körperlichen Gewalttätigkeiten der Expartnerin gegenüber meinem Sohn, der bei ihrer letzten Gewaltattacke leider zurückschlug. Die Mutter wandte auch körperliche Gewalt gegen die Kinder an. Ihre psychische Gewalt wurde mit Selbstmorddrohungen und Selbstverletzungen untermauert. Niemand, der das nicht erlebt hat, kann sich die Auswirkungen auf die gesamte Familie vorstellen. Über Jahre hinweg.

 

Alle Vorfälle wurde den zuständigen Behörden mitgeteilt, da er sich von dort die Hilfe für seine Kinder erhoffte. Fehlanzeige. Die Verhaltensauffälligkeiten, die sich in Gefühlsausbrüchen, Gewalt, Sucht, Angstzuständen etc. zeigten, wurden nicht nur von unserer Familie bemerkt. Ebenso Kinderarzt, Lehrer und andere meldete dies auch der Behörde. Fakt: Die Kompetenz der Meldenden wurde in Frage gestellt. Unser ursprüngliches Vertrauen in eine, wie man als Bürger annimmt, qualifizierte Behörde wurde restlos zerstört.

 

„Oma, warum ist die Mama so“, diese Frage konnte ich meinen Enkeln auch nicht beantworten. Die Kindesmutter lehnt seit frühester Jugend, jede Hilfe und Therapie ab.

 

Fazit: Die Auswirkungen sind bei den Enkeln sichtbar.

 

Es ist nicht das Verschulden der Mutter meiner Enkelkinder, da sie selbst nicht in der Lage ist ihr Handeln zu reflektieren, sondern all der Verantwortlichen, die dieses Verhalten und  Handeln durch ihre Unwissenheit und mangelnde Motivation ermöglicht haben!  Nicht nur meine Enkel, sondern auch alle Verantwortlichen wurden instrumentalisiert, denn sie ist die Instanz!

 

Das ist das Problem in unserer Gesellschaft mit den staatlichen Mitarbeitern, sie werden nicht, wie jeder andere Bürger, auch wenn er dabei bettelarm wird, zur Haftung herangezogen für Fehler. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unterliegen keiner Kontrolle. Diese Gewissheit wird darum für einige zum Freifahrtschein für schlechte Arbeit, die immer noch der Steuerzahler zahlt. Es gibt keinen Anreiz für gute Leistung. Fortbildung ist keine Pflicht.

 

Deshalb ist leider noch einigen Kindern in ähnlicher Situation dieser Weg vorbestimmt, solange sich daran nichts ändert! Ändern können wir das alle, ohne Ausnahme, im Interesse der Kinder!

 

 

November 2007

Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt

 

 

 

 

Mutter eines Sohnes

 

 

Mit der Geburt meines Sohnes vor 39 Jahren war ich glücklich und zufrieden. Es war ein Wunschkind, und sogar ein Junge. So verlief mein Familienleben zufrieden und harmonisch. Mein Sohn heiratete und bekam zwei Kinder. Wie stolz war ich mit meinen Enkelkindern. Wir hatten eine  Herzensbindung.

 

Als die Ehe meines Sohnes nicht mehr funktionierte und in die Brüche ging, hat sich mein Leben von heute auf morgen verändert. Dass ich als Mutter eines Sohnes einmal derartig gedemütigt und diskriminiert würde, hätte ich nicht mal in meinen kühnsten Träumen gedacht. Es sollte alles viel schlimmer kommen. Ich hatte das Gefühl einen Unmenschen geboren zu haben.

 

Meine Schwiegertochter ist mit den Kindern zu ihrem neuen Partner gezogen. Schnell kam der Umgangsboykott. Mein Sohn beantragte Umgang beim Familiengericht. Als die Schwiegertochter merkte, dass es doch nicht so einfach ist, ihm seine Kinder zu entfremden, zauberte sie den sexuellen Missbrauch aus dem Hut. Ich habe nichts mehr verstanden! Für mich brach eine Welt zusammen.

 

In dieser Ausnahmesituation war es für mich als Mutter klar, meinen Sohn zu unterstützen und beizustehen. Jedoch holte mich schnell die Realität ein. Mein Mann und ich hatten mit dem Familienrichter ein persönliches Gespräch. Der Richter sagte zu uns „ihr Sohn benötigt jetzt ihre Unterstützung und Beistand“ (wurde er vorverurteilt)? Wie erbärmlich habe ich mich da gefühlt!

 

Ein vom Richter beauftragter Professor für forensische Psychologie erstellte ein Sachverständigengutachten. Schnell stellte er fest, dass es KEINEN sexuellen Missbrauch gegeben hatte.

 

Postwendend kam die nächste Perfidität. Meine Schwiegertochter fühlte sich vor Gericht durch meine Anwesenheit bedroht (ich begleitete meinen Sohn zu den Gerichtsterminen). Irgendwie brachte sie den Familienrichter dazu, mir durch die Anwältin meines Sohnes mitzuteilen, die Hilfe für meinen Sohn durch meine Begleitung doch bitte einzustellen. Wie sollte ich das Verstehen, erst die Unterstützung und nun das alleine lassen?

 

Ich wurde durch den Richter dermaßen diskriminiert, da meinem Sohn jeglicher familiäre Beistand untersagt wurde, während die Familie der Kindesmutter und auch des neuen Partners präsent sein durften. Jetzt hatte ich den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Die Diskriminierung erlebte ich auch beim Jugendamt, Kinderschutzbund und den Behörden. Ich war stigmatisiert solch einen Sohn zu haben.

 

Diese Erlebnisse sind  Ansporn für mich, dafür zu kämpfen, dass diese Rechtsbeugung und Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht beendet werden. Mit der Anwendung der Cochemer Praxis wäre meinen Enkelkindern, meinem Sohn und seinen Eltern viel Leid erspart worden.

 

 

Bis heute haben ich und die Familie keinen Umgang mit den Enkelkindern und das nur, weil die Kindesmutter es nicht will. Zitat der Kindesmutter: "Ich stehe nicht zur Verfügung. Die Kinder haben eine neue Familie und da stört ihr nur".

 

 

November 2007

Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt

 

 

 

 

Das Schicksal einer Großmutter in Deutschland nach Trennung und Scheidung ihres Sohnes und Enkelkindes

 

 

Ich bin Mutter eines 44-jährigen Sohnes, der im Jahr 2000 geschieden wurde und Großmutter eines heute 12 –jährigen Enkelkindes.

 

Die Ungerechtigkeit im deutschen Familienrecht nach Trennung/Scheidung für Väter/Mütter (90% sind die Väter betroffen) und deren Familien suchen ihresgleichen. Meine Geschichte ist kein Einzelfall. Hunderttausende deutsche Bürger sind von der Ungerechtigkeit des Familien/Scheidungsrechts betroffen.

Der Staat schaut zu.

 

Ich habe meinen Enkel bereits sechs Wochen nach der Geburt betreut, weil die Mutter ihre Arbeit wieder aufnehmen wollte. Gerne habe ich dies getan, da ich bereits zu dieser Zeit im Ruhestand war. Die Eltern konnten sich auch sicher sein, dass ihr Kind bei der Oma in bester Obhut war. Erst waren es nur ein paar Stunden, dann ein halber Tag und als der Enkel 15 Monate alt war, betreute ich ihn dann ganztägig. Auch während der Freizeitaktivitäten seiner Mutter - dies geschah 3x wöchentlich abends - war er bei mir. Des Öfteren schlief er dann auch nachts bei mir. Dies wurde selbstverständlich von den Eltern gewollt und toleriert. Dadurch entstand schon sehr früh ein liebevolles sehr inniges Verhältnis zwischen meinem Enkelkind und mir. Fünf Jahre ging alles bestens, dann wollte unsere Exschwiegertochter von heut auf morgen die Trennung von meinem Sohn.

 

Zu keiner Zeit gab sie meinem Sohn nur einen Hauch von einer Chance zu einer Aussprache. Obwohl mein Sohn sie fragte, ob ein anderer Mann dahinter stecken würde, verneinte sie dies mit der Aussage, dass sie viel zu früh geheiratet hätte und sich selbst verwirklichen wollte. Weiter sagte sie, dass sie und mein Sohn gute Freunde bleiben sollten. Ich war umso mehr geschockt und fassungslos, als ich erfuhr, dass meine Schwiegertochter meinen Sohn schon ein halbes Jahr während der Ehe betrogen hatte.

 

Genau 4 Wochen nach Bekanntgabe der Trennung zog die Schwiegertochter aus der ehelichen Wohnung aus. Alles war von langer Hand geplant, denn sie präsentierte meinem Sohn bereits am Tag der Trennung eine neue Wohnung in unserem Ort. Auf Nachfrage meinerseits, ob sie ihr Kind mitnehmen würde, sagte sie zu mir, dass sie ihm nicht schaden wolle und ihn deshalb beim Vater lassen würde. Ich sollte ihn wie bisher betreuen und sie würde ihn besuchen und mit ihm spielen. Ferner mit ihm und uns allen seinen Geburtstag feiern, Weihnachtsplätzchen mit ihm backen usw. usw. Ich war irgendwie fassungslos, aber irgendwie beruhigt, dass er in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Dass mir durch das Lügengerede meiner Schwiegertochter nur Sand in die Augen gestreut wurde, sah ich zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht. Ich glaubte noch an das Gute im Menschen.

 

Ich wurde sehr bald eines Besseren belehrt. Mein Sohn lies seine Frau trotz des großen Trennungsschmerzes gewähren, als diese fast den gesamten Hausrat einpackte, auch Gegenstände, die unser Sohn bereits vor der Ehe besaß, wurden einfach ohne zu fragen, mitgenommen. Auch vor meinem Eigentum wurde nicht Halt gemacht und es wanderte ebenfalls in die Umzugskisten. Das Fehlen der Gegenstände merkte ich erst, als ich die Sachen benötigte.

 

Am Tage des Auszugs fuhr ein junger Mann das Umzugsauto meiner Schwiegertochter. Sie stellte ihn mir als Bekannten vor. Tags darauf fuhr mein Sohn in einen nahe gelegenen Park, um sich ein wenig anzulenken. Dort begegnete er seiner Frau und dem jungen Mann, der am Vortag das Umzugsauto fuhr, händchenhaltend und küssend. Das war ein großer Schock für meinen Sohn, da seine Frau ihm und mir doch geschworen hatte, keine andere Beziehung zu haben.

 

Jetzt war der Trennungsgrund bekannt und meine Schwiegertochter meinte, da sie ihr Ehemann nun mit ihrem neuen Partner gesehen hätte, könnte sie es nicht mehr leugnen. Mein Sohn wurde krank an Leib und Seele und verlor dadurch fast seinen Job. Zu dieser Zeit war ich Seelentröster meines Sohnes, meines Mannes und natürlich meines Enkelkindes. Ich ging durch die Hölle. Meine Schwiegertochter kehrte nun alles, was in ihrer Ehe positiv war, ins Negative und verbreitete Lügen über uns, sie zerstörte unseren bis dahin sehr guten Leumund. Man glaubt gar nicht wie viele Menschen ohne Hintergrundwissen jemanden nur auf Verdacht verurteilen. Ich war fast am Ende meiner Kräfte, denn so viel Niedertracht hätte ich meiner Schwiegertochter niemals zugetraut.

 

Ich betreute weiterhin mein Enkelkind und versuchte ihm eine gute Omi zu sein. Nach den Kindergartenferien wollte er plötzlich nicht mehr in den Kindergarten. Ich saß dort tagelang an dem kleinen Tischchen, weil er weinte und mit mir wieder nach Hause wollte. Mein geliebtes Enkelkind spürte, dass etwas in seinem bis dahin behüteten Leben aus den Fugen geraten war.

 

An einem Freitag rief meine Schwiegertochter bei meinem Sohn an, um ihm zu sagen, dass sie ihr Kind von Freitagnachmittag bis Samstagmorgen gegen 11.00 Uhr zu sich nehmen wollte.

 

Sie holte ihn ab und dieser schrie so sehr, dass er sich erbrach, denn er wollte nicht mit seiner Mutter gehen, die ihn bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein einziges Mal besucht hatte. Mir brach es fast das Herz, als ich sah, wie mein Enkel leiden musste. Ich versuchte, meine Schwiegertochter zur Vernunft zu bringen, indem ich ihr vorschlug, dass sie ihr Kind doch behutsam auf die für ihn neue Situation vorbereiten sollte. Sie schrie mich und ihr Kind nur an und zerrte ihn in ihr Auto um loszufahren.

 

Als die vereinbarte Zeit am Samstag 11.00 Uhr bereits um 2 Stunden überschritten war, rief mein Sohn voller Sorge bei seiner Frau an, um anzufragen, wann sein Kind von ihr zurückgebracht würde. Diese antwortete ihm in unverschämter Art, dass er überhaupt nicht mehr zu ihm käme, sie hätte tags zuvor die alleinige Sorge beantragt. Mein Sohn war über ihre Aussage tiefst erschüttert und rief sofort das Jugendamt an. Hier war nur der telefonische Anrufbeantworter. Mein Sohn und mein Mann fuhren daraufhin zur Wohnung unserer Schwiegertochter, um mit ihr zu reden. Als sie die Haustür aufmachte, sprang mein Enkel zu seinem Vater und weinte bitterlich und bat ihn, er solle ihn schnellstens nach Hause bringen. Mein Sohn schaltete sogar die Polizei ein, die sich neutral verhielt und meinem Sohn riet, am Montag einen Anwalt aufzusuchen. Dies tat er dann auch und musste bei der ersten Anhörung vor dem Familiengericht erfahren, dass ein Vater und dessen Familie in Deutschland nach Trennung und Scheidung keine Chance hat, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind bzw. Kinder zu bekommen. Wenn dann noch ein Familienrichter den Vorsitz hat, der wie bei unserem Sohn Mutterbonus vergibt, selbst weder Vater noch Großvater ist, dann wehe dem betroffenen Vater, seiner Familie und seinem Kind.

 

Nach der zweiten Anhörung hatte sich der Richter bereits „sein Bild“ gemacht. Es wurden weder Zeugen gehört, noch wurde ein kinderpsychologisches Gutachten angefordert, dass bestimmt gezeigt hätte, wie mein Enkel seinen Vater und dessen Familie für eine gesunde Entwicklung benötigt.

 

Ich wurde in den Schriftsätzen meiner Schwiegertochter als „sehr kranke Frau“ beschrieben, die niemals Betreuungsdienste an ihrem Enkel erbracht haben könnte. Es wäre ständig der Arzt zu mir gerufen worden. Auch das Attest meiner Hausärztin, dass das Gegenteil aussagte, wurde nicht zugelassen. Geglaubt wurde aber die Lügen meiner Schwiegertochter, die diese zum Teil noch eidesstattlich erklärte.

 

So wurde die alleinige Sorge meiner Schwiegertochter erteilt. Als Grund stand dort u.a. zu lesen, dass die Eltern durchaus in der Lage seien, die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung auszuüben, dass aber der Kindesvater – möglicherweise wegen starker beruflicher Inanspruchnahme – derzeit nicht in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen und Vorstellungen einzubringen, sondern das er in wesentlichen Punkten der Ausübung der elterlichen Sorge den Wünschen und Vorstellungen „seiner Eltern“ folgt, und das sieht das deutsche Familienrecht nach Trennung und Scheidung nicht vor.

 

Über diese Aussage fehlten mir einfach die Worte. Ich fühlte mich verletzt, missverstanden und natürlich ohnmächtig. Und das Urteil geschieht dann auch noch „im Namen des Volkes“. Diese Aussage empfinde ich als Hohn.

 

Obwohl unser Sohn ein gesetzliches und gerichtlich gebilligtes Umgangsrecht hat, hält sich die Exschwiegertochter nicht daran und es geschieht ihr nichts. Nach Erteilung der alleinigen Sorge an die Mutter, wurde mein Enkel sofort aus dem ihm vertrauten Kindergarten gerissen. Ich durfte nicht mehr zu den Kindergartenfesten. Durch Fax wurde mir mitgeteilt, dass ich alle Aktivitäten meines Enkels, sei es im Verein oder anderswo, fern bleiben soll, da dies nur der Familie mütterlicherseits vorbehalten ist.

 

Bei der Einschulung des Enkels wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass ich unerwünscht wäre. Durch die Ortszeitung erfuhr ich, dass mein Enkel zur Erstkommunion geht. Da mein Sohn und seine Exfrau evangelisch geheiratet hatten, wurde mein Enkel auch evangelisch getauft. Ich konnte es daher nicht glauben was ich las. Durch Bekannte erfuhr ich dann, dass mein Enkel jetzt katholisch ist. Der Vater wurde darüber nicht informiert. Ich stahl mich am Weißen Sonntag in die Kirche, um meinen Enkel bei der Erstkommunion zu sehen.

 

Obwohl der gleiche Richter, der meinen Sohn die gemeinsame Sorge aberkannte, im späteren Umgangsverfahren feststellte, dass eine starke Vater-Sohn-Beziehung besteht, hat mein Enkel nur 14-tägigen Umgang mit seinem Vater. Die vom Gericht gebilligte Ferienregelung wird ständig willkürlich vom meiner Exschwiegertochter gekürzt oder findet gar nicht statt. Telefonieren mit dem Vater oder mit mir ist meinem Enkel bei Strafe untersagt. Ferner darf er weder zu meinem Bruder und dessen Frau zur Geburtstagsfeier, obwohl das ebenfalls richterlich gebilligt ist. Auch telefonisch gratulieren ist verboten. Und das alles unter dem Deckmantel „Kindeswohl“. Bei allen Schikanen einer „allein sorgeberechtigten“ Mutter ist man als Großmutter und Mutter nur noch unendlich traurig und fassungslos, dass der Gesetzgeber so viel Leid in den Familien zulässt.

 

In Deutschland ist es auch möglich, dass eine Frau die Familie zerstört (z.B. durch fremd gehen), vor Gericht lügt, diese Lügen noch an Eides statt erklärt und trotzdem die hundertprozentige Gewinnerin ist. Sie bekommt für das/die Kind/er vor- und nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und jeglichen Bonus einer allein erziehenden Mutter. Ob dies der Vater will oder nicht, interessiert niemanden. Er wird entsorgt wie Müll und hat keinerlei Rechte an seinem Nachwuchs, denn der alleinerziehende Elternteil hat das Sagen. Der Vater darf nur zahlen und das zu 100%.

 

Ist dieses Gesetz gerecht und zeitgemäß?

 

Der deutsche Staat schaut zu, wie drei Generationen, nämlich die unserer Kinder, Enkelkinder und die der Großeltern zerstört werden. Ich empfinde die Arroganz der zuständigen Politiker unerträglich, menschenverachtend und menschenrechtsverletzend.

 

 

November 2007

Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt

 

 

 

 

Wo versteckt sich die Gleichberechtigung der Großeltern?

 

 

Die Familie, der Hort der Geborgenheit unserer Enkelkinder, wird sehr oft zerstört durch Trennung und Scheidung der Eltern. Bist du Großmutter mütterlicherseits – wirst du mit dem Konflikt der Umgangsvereitelung weniger konfrontiert. Meist bleibt dir der Umgang mit den Enkeln auch nach Trennung und Scheidung erhalten.

 

Bist du Großeltern väterlicherseits, geschieht es hunderttausendfach in Deutschland, dass du keinen Kontakt mehr zu deinen Enkeln haben wirst. Oftmals verkraften Großeltern die Situation der Trennung von den geliebten Enkeln nicht.

 

Ich bin Mutter eines Sohnes und erfahre bereits seit 7 Jahren die totale Amputation meiner sehr geliebten Enkelkinder - bereits länger als der zweite Weltkrieg dauerte. Selbst dem Papa - meinem Sohn - wird der Umgang mit seinen Kindern verwehrt. Alle Bemühungen auf privater Ebene mit der Mutter der Enkelkinder hatten keinen Erfolg. Jugendamt und Familienrichter versteckten sich in unserem Fall unter dem Deckmantel: Vater zahlt und Mutter versorgt die Kinder, alles o.k.  Kein Telefonat mit den Kindern, Briefe werden nicht beantwortet, weil die Kinder sie wahrscheinlich nicht erhalten. Wir sind, und das ist Sinn und Zweck, lebendig begraben.

 

7 Jahre Einsatz um Kontakt mit den Enkelkindern, 3 volle Ordner Korrespondenz mit Behörden, Jugendämter, Oberbürgermeisterin, Bürgerbeauftragter, Politiker.

 

Ein Beispiel, was ein Elternteil (Mutter) sich in Deutschland erlauben kann: Unser Enkelkind ging im April 2006 zur Erstkommunion. Unser und des Papas Wunsch, geäußert in einer höflichen Bitte an die Mutter, das Enkelkind in den Gottesdienst zu begleiten oder eine Möglichkeit zur Gratulation und Geschenküberreichung vorzuschlagen, wurde von der Mutter - mit schriftlicher Unterstützung des Jugendamtes -  abgelehnt. Ein Geschenk könnten wir beim Jugendamt abgeben.

 

Dank der Hilfe des Herrn Pfarrers waren der Papa und wir Großeltern im Festgottesdienst der Erstkommunikanten und durften sogar einen wunderschönen Platz in der Kirche einnehmen, ganz nahe bei den Kommunionkindern. Nach dem Festgottesdienst und feierlichen Auszug aus der Kirche verweilten die Kinder mit ihren Familien bei herrlichem Wetter auf dem Kirchplatz und wurden gratuliert. Unser Enkelkind wurde sofort weggebracht, so dass der Papa und wir Großeltern keine Gelegenheit zur Gratulation hatten. Der Papa sah am Nachmittag vor der Dankandacht die Gelegenheit - die Kinder kamen zu einem Gruppenbild zusammen - seinem Kind zu gratulieren, wurde jedoch von der Familie seiner Exfrau daran gehindert und tätlich angegriffen. Vor den Augen seines Kindes.

 

Ein vereinbartes Gespräch mit dem Herrn Pfarrer nach der Andacht ergab, der er Order von der Mutter hatte, vom Papa und von uns Großeltern kein Geschenk für unser Enkelkind anzunehmen. Weiter hatte er Order von der Mutter erhalten: Wenn unser zweites Enkelkind und bald 7 Jahre alt, getauft wird und „einer von denen“ (Vater oder Großeltern) sind anwesend, wird nicht getauft. Die Taufe war zu dieser Zeit im Pfarrbüro terminlich angemeldet (ist bis heute nicht getauft).

 

Im Juli 2006 hatten wir Großeltern eine Anhörung vor dem Familienrichter beim Amtsgericht wegen Antrag auf Besuchsrecht für unsere Enkelkinder. Ergebnis: Ablehnung

Unsere Ex-Schwiegertochter nahm bald Stellung zum Weißen Sonntag 2006 und ihre Anschuldigungen uns gegenüber waren erheblich. Unser Enkelkind hätte am Tag ihrer Erstkommunion weder von uns Großeltern noch von dem Vater eine Gratulationskarte erhalten, geschweige denn ein Geschenk. Da bleibt einem die Sprache weg und man denkt, man sitze im verkehrten Zug. Weiter argumentierte sie, dass ihr Exmann, der Vater der Kinder, sein Besuchsrecht nicht wahrnimmt. Unsere Ex-Schwiegertochter scheute sich nicht, diese Boshaftigkeit in die Ohren des Herrn Jugendamt-Dezernenten und des Herrn Familienrichters zu sprechen. Diese Herren zeigten durch ein Kopfnicken ihre Sympathie und Solidarität mit der Anklagenden.

 

„Noch nicht einmal eine Gratulationskarte, geschweige ein Geschenk vom Vater und den Großeltern“ zur Erstkommunion. Mit dem Geschenk für sein Kind in der Hand (ein silbernes Armband) wurde der Papa im Beisein seiner „Ex“ und Mutter seiner Kinder abgedrängt und angegriffen, als er seinem Kind gratulieren wollte.

 

Das Jugendamt und auch die Oberbürgermeisterin wissen davon. Das Jugendamt bereits schon früher. Trotz allem nimmt das Jugendamt bei der Anhörung bezüglich des Besuchsrechtes für uns Großeltern vor dem Familiengericht die Anschuldigungen der Mutter gegen uns kopfnickend zur Kenntnis.

 

„Weil du arm bist, musst du früher sterben“, sagt ein Sprichwort. „Weil du Mutter eines Sohnes bist, kriegst du deine Enkelkinder bei Trennung oder Scheidung nicht mehr zu sehen“, ist in Deutschland sehr oft die Tatsache.

 

Einem Vater, der 7 Jahre kämpft und durchhält, um seine Kinder zu sehen, müsste das Bundesverdienstkreuz verliehen werden. Mit Lügen, Intrigen, Verleumdungen und Falschaussagen fertig zu werden, bedarf Nervenstärke, die oftmals nicht mehr vorhanden ist.

 

 

November 2007

Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt