Bundesinitiative der Grosseltern
von Trennung und Scheidung betroffener Kinder

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Scheidung in Deutschland 1992: 135.000 à 2002: 204.000

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die alarmierende Nachricht über die Zahl 2002 ging vorige Woche durch die Presse. Sie bedeutet, immer mehr Kinder - sie gehen schon in die Hunderttausende - fallen aus dem Schutz der Familie. Zahllose verlieren ein Elternteil, immer mehr die Großeltern.

Wie kann das sein? Weil immer mehr Elternteile, bei denen die Kinder zurückgeblieben sind, dem anderen Teil das Umgangsrecht für seine Eltern, den Großeltern und anderen Verwandten der Kinder, verweigern. Sehr häufig wird diese Umgangsverweigerung von den Gerichten bestätigt.

Warum? Weil das Umgangsrecht nur dem zugesprochen wird, der beweisen kann, daß es "dem Wohl der Kinder dient". In der Praxis bedeutet das, kein Umgangsrecht ohne Zustimmung des "die Kinder besitzenden Elternteils." Das Recht der Kinder auf Großeltern und Verwandte gibt es nur in der Theorie. Viele Tragödien sind die Folge, auch für die betroffenen Erwachsenen.

Dabei sind Kontakte zwischen Kindern und Großeltern und anderen Verwandten die natürlichste Sache der Welt. Sie bereichern das Leben. Sie können das durch folgende Gesetzesinitiative ändern:

Der Umgang mit nahen Verwandten dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes, es sei denn, der Umgang gefährdet sein Wohl.

Im Ergebnis ändert sich nichts am Erfordernis des Kindeswohls, wohl aber an der Beweislast. Wenn Sie mit anderen Kollegen diesen Gesetzesantrag einbringen, können Sie unzählige Menschen glücklich machen, ohne daß einer Mutter oder einem Vater Schaden entsteht. Wo könnten Sie sonst noch so segensreich wirken? Außerdem kostet diese Gesetzesänderung nichts.

Wir würden gern von Ihnen hören, ob Sie helfen wollen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Walter