Straßburg sagt ja zu PAS

25.07.2006

 

Vor wenigen Tagen verurteilte der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) die Tschechische Republik wegen Verletzung der Menschenrechte gemäß Art. 8 EMRK wegen langjähriger und hartnäckiger Umgangsvereitelung und bezog sich dabei ausdrücklich auf eine psychologische Expertise, wonach die sorgeberechtigte Mutter im Kinde ein Parental Alienation Syndrome (PAS) verursacht hat.

 

Damit hat also das in Europa als höchste Instanz in Familiensachen zuständige Gericht erstmals PAS als psychologisches Konstrukt in den tragenden Gründen eines Urteils angeführt und damit anerkannt. Von nun an kann also auch in Deutschland von psychologischer Fachseite nicht mehr behauptet werden, dass es PAS nicht geben würde. Man darf gespannt sein wie sich die gerade in Deutschland kritischen Gegner von PAS nunmehr äußern werden. Denn eines steht fest: über die rechtlichen Folgen von PAS entscheiden letztlich nicht Psychologen, sondern Juristen bzw. Richter, in letzter Instanz bei uns das Bundesverfassungsgericht und sodann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Zwar ist das hier angeführte EGMR-Urteil gegen die Republik Tschechien ergangen; die grundsätzliche Anerkennung des Parental Alienation Syndrome ist jedoch so zu verstehen, dass es das PAS-Konstrukt nicht nur in Tschechien gibt, sondern seine Existenz von den Straßburger Richtern grundsätzlich für alle der Jurisdiktion des EGMR unterworfenen Staaten anerkannt worden ist.

 

 

Quelle:

Dr. Peter Koeppel
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