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27.Oktober 2003 | Eingabe eines betroffenen Grosselternpaares an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz | ||||||||||||||
Sicher wird in vielen Bundesländern in Trennungsfällen mit derartigen Eingaben bei politischen Stellen um Beistand gebeten oder auf besondere Situationen hingewiesen. Dabei wird sehr häufig wie auch von uns die in strittigen Fällen nahezu gängige Rechtspraxis beklagt: Die ein Umgangs- bzw. Besuchsrecht beantragenden Grosseltern müssen nachweisen, dass dieses "...dem Wohl" des betreffenden Enkelkindes dient. Im hier dargestellten Fall ist uns aber ein neuer und interessanter Aspekt aufgefallen: |
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Wer prüft denn, ob ein neuer Partner des allein- erziehenden Elternteils dem Kindeswohl dient? | |||||||||||||||
Anschreiben vom 27.10.2003 | |||||||||||||||
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Antwort vom 20.10.2003 | |||||||||||||||
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Zum
hier auch angesprochenen Thema "Cochemer Modell" sehen
Sie auch auf dieser Web-Seite verschiedene Beiträge unter Justiz |
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05.05.2000
Petition
bei Kinderkommission Deutscher Bundestag |
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Eingabe | |||||||||||||||||||||
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Antwort | |||||||||||||||||||||
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Zusammensetzung Petitionsausschuss Deutscher Bundestag: Ausschuss | |||||||||||||||||||||
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18.01.2001 Erste Petition vom 18. Januar 2001 und Antwortschreiben vom 13.12.2001 | |||||||||||||||||||||
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